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Jahnweg Neufahrn

Neubau eines Stadtteilversorgungszentrums mit 20 Wohnungen

Städtebauliche Beurteilung: (Auszug Beurteilung der Gemeinde) Das bisher nur eingeschossig bebaute Grundstück stellt in dieser Hinsicht einen Ausreißer dar, da auf allen umliegenden Grundstücken zwei- bis viergeschossige Bebauungen bestehen. Auch in Bezug auf die Nutzung besteht aktuell ein Gegensatz zu der reinen Wohn-nutzung der umliegenden Grundstücke. Städtebaulich folgte die ursprüngliche Bebauung des Quartiers dem Konzept des verkehrsfreien, durchgrünten und verdichteten Wohnquartiers mit fußläufig für die Wohnbevölkerung erreichbaren Versorgungszentren an den Rändern, die über die angrenzenden Straßen beliefert werden können.

Durch eine Neuerrichtung sollen nun die Versorgungsflächen an dieser Stelle modernisiert werden und dadurch an Attraktivität gewinnen. Durch die Anordnung von Wohnungen in den beiden darüber liegen-den Geschossen soll noch ein zusätzliches Nachfragepotential entstehen und das städte-bauliche Konzept stärken. Die Anordnung der Wohnungen als vorkragende Geschosse gewährleistet, Konflikte zwischen der gewerblichen Nutzung und der Wohnnutzung zu vermeiden. Gleichzeitig entstehen Arkaden vor den Geschäften, die die Attraktivität der Ladenlokale erhöhen.

Die bisher unklare räumliche Situation im Bereich der Einmündung des Jahnwegs in die Sepp-Herberger-Straße wird durch die Neubebauung deutlich verbessert. Der Jahnweg erhält an dieser Stelle eine klare Raumkante und das Quartier westlich des Jahnwegs verbindet sich organischer mit der Bebauung entlang des Jahnwegs. Für die Bewohner der südorientierten Wohnungen des nördlich angrenzenden Wohnhochhauses ergäbe die Umsetzung des Bauvorhabens eine deutliche Verbesserung der Aussicht, da sie anstelle der unattraktiven geschotterten Flachdachfläche nun einen begrünten, zweigeschossig umbauten Wohnhof als Gegenüber hätten. Auch nach Westen würde sich anstelle der bisherigen Parkplatzfläche eine Grünanlage als Wohnumfeld ergeben.

Bauherr:Privat
Planungsbeginn:August 2022
Baubeginn:Abhängig von Genehmigungsfähigkeit 2025
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